Allgemeine Geschäftsbedingungen Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH (nur zur Verwendung gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts)


Artikel I: Allgemeine Bestimmungen
  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH (nachfolgend Lieferer) und dem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend.
    Die Angebote des Lieferers sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Besteller liegt grundsätzlich erst vor, wenn der Lieferer den Auftrag in Textform bestätigt, was auch durch Telefax, computergeschrieben ohne Unterschrift oder E-Mail geschehen kann; gleiches gilt für Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Der Lieferer behält sich Konstruktions-, Produktions- und Ausführungsänderungen an seinen Produkten vor. Die Kataloge des Lieferers sowie die Produktpräsentationen im Internet werden ständig überarbeitet. Darin enthaltene Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich und nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Auch begründen sie weder eine Haltbarkeits- noch eine Beschaffenheitsgarantie.
  1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen, Software, Daten jedweder Art und Speicherungsform und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer jegliche seiner daran bestehenden Rechte, insbesondere seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie seine gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
  1. An Standardsoftware und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.
  1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
  1. Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeiten, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann der Lieferer spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 3 Wochen nach, ist der Lieferer berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist der Lieferer zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Lieferer kann den Überschuss zu den bei dem Abruf oder der Lieferung gültigen Preisen berechnen. Die gesamte im Abrufauftrag bestellte Menge ist auf jeden Fall 18 Monate nach der Bestellung vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
  1. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen AGB umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    Artikel II: Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
  1. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  1. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.
  1. Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn den Lieferer Umstände, wie z.B. Materialkosten-, Lohn- oder Energiekostenerhöhungen, Erhöhungen öffentlicher Lasten usw., dazu zwingen und die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Bei sonstigen Preiserhöhungen hat der Besteller für den Fall ein Rücktrittsrecht, dass der Listenpreis erheblich stärker gestiegen ist als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Lieferungen aus Anschlussaufträgen, die nach dem Zeitpunkt einer Preisänderung erfolgen, werden zu neuen Preisen berechnet, ohne dass dem Besteller ein Rücktrittsrecht zusteht.
  1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
  1. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  1. Bei Zahlungsverzug des Bestellers gelten die gesetzlichen Regelungen einschließlich der Berechtigung des Lieferers zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie der Mahnkostenpauschale in Höhe von € 40,--.

    Artikel III: Eigentumsvorbehalt
  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Der Besteller hat alle Vorbehaltswaren pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung ausreichend zu versichern. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  1. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  1. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an den Lieferer ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
  1. a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
b) Lieferer und Besteller sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen dem Lieferer in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
c) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
d) Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.
  1. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
  1. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  1. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

    Artikel IV: Fristen für Lieferungen; Verzug
  1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
  1. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung), b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des Lieferers, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten, c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, oder d) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Lieferers, verlängern sich die Fristen angemessen.
  1. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
  1. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises (ohne USt.) der gelagerten Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

    Artikel V: Gefahrübergang
  1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Wenn nicht der Besteller ausdrücklich widerspricht, wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken, Diebstahl, Verlust, Bruch, Feuer- und Wasserschäden versichert;
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb.
  1. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

    Artikel VI: Sachmängel
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
  1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern,neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
  1. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht: - soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, - bei Vorsatz, - bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie - bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
  1. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
  1. Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
  1. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser-satzansprüche gemäß Nr. 10 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  1. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.
  1. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VI geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
  1. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

    Artikel VII: Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VI Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
  1. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
  1. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
  1. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VI Nr. 4, 5, 8 und 9 entsprechend.
  1. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VI entsprechend.
  1. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

    Artikel VIII: Erfüllungsvorbehalt
  1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
Gleiches gilt, wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind
  1. Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

    Artikel IX: Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Artikel X: Sonstige Schadensersatzansprüche
  1. Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
  1. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.
  1. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

    Artikel XI: Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist D-78056 Villingen-Schwenningen. Der Lieferer ist auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
  1. Sollten einzelne dieser Bedingungen und der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen oder die Vertragslücke zu schließen.
  1. Die Daten des Bestellers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses durch uns gespeichert.

    Stand: August 2019
     
    Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH für die Lieferung von Software:

    1. Anwendungsbereich der Softwareklausel
(a) Diese Softwareklausel findet ausschließlich Anwendung auf die – zeitlich befristete wie unbefristete – Überlassung von Standard-Software, die als Teil einer oder im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Hardware zur Nutzung überlassen wird (im Folgenden „Software“ genannt), sowie auf die gesamte Lieferung, soweit eine Pflichtverletzung oder Leistungsstörung ihre Ursache in der Software hat. Im Übrigen gelten für die Hardware ausschließlich die AGB.
(b) Firmware ist keine „Software“ im Sinne dieser Softwareklausel.
(c) Soweit diese Softwareklausel keine Regelungen enthält, gelten die AGB.
(d) Mit dieser Softwareklausel übernimmt der Lieferer keine Verpflichtung zur Erbringung von Service-Leistungen. Diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  1. Dokumentation
Ergänzend zu Artikel I Nr. 2 AGB gilt: Die Überlassung einer Dokumentation bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wenn eine Dokumentation überlassen wird, so umfasst der Begriff „Software“ im Folgenden auch die Dokumentation.
  1. Nutzungsrechte
(a) Der Lieferer räumt dem Besteller das nicht ausschließliche Recht ein, die Software zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt, sofern nicht anders vereinbart, im Land des Lieferorts der Hardware. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet.
(b) Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code).
(c) Der Besteller darf von der Software nur eine Vervielfältigung erstellen, die ausschließlich für Sicherungszwecke verwendet werden darf (Sicherungskopie).
(d) Der Besteller ist außer in den Fällen des § 69e Urheberrechtsgesetz (Dekompilierung) nicht berechtigt, die Software zu ändern, zurück zu entwickeln, zu übersetzen oder Teile herauszulösen. Der Besteller darf alphanumerische und sonstige Kennungen von den Datenträgern nicht entfernen und hat sie auf jede Sicherungskopie unverändert zu übertragen.
  1. Gefahrübergang
Ergänzend zu Artikel V AGB gilt: Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. über das Internet) geht die Gefahr über, wenn die Software den Einflussbereich des Lieferers (z.B. beim Download) verlässt.
 
5. Weitere Mitwirkungspflichten des Bestellers und Haftung
Der Besteller hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch die Software zu verhindern oder zu begrenzen. Insbesondere hat der Besteller für die regelmäßige Sicherung von Programmen und Daten zu sorgen. Soweit der Besteller diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, haftet der Lieferer nicht für daraus entstehende Folgen, insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten oder Programme. Eine Änderung der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
  1. Sachmängel
Für zeitlich unbefristet überlassene Software gilt anstelle von Artikel VI AGB:
(a) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln an der Software beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(b) Als Sachmangel der Software gelten nur vom Besteller nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von der Spezifikation. Ein Sachmangel liegt jedoch nicht vor, wenn er in der dem Besteller zuletzt überlassenen Version der Software nicht auftritt und deren Verwendung für den Besteller zumutbar ist.
(c) Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Der Mangel und die entsprechende Datenverarbeitungsumgebung sind darin möglichst genau zu beschreiben.
(d) Mängelansprüche bestehen nicht
-     bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
-     bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
-     bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen,
-     bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,
-     für vom Besteller oder von Dritten vorgenommene Änderungen oder Erweiterungen und die daraus entstehenden Folgen,
-     dafür, dass sich die überlassene Software mit der vom Besteller verwendeten Datenverarbeitungsumgebung verträgt.

(e) Weist die Software einen Sachmangel auf, ist dem Lieferer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Dem Lieferer steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu.

Stand: August 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop -www.shop.maico-ventilatoren.com 

§ 1 Geltungsbereich 

  1. Für alle Onlineshop-Bestellungen bei Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH www.shop.maico-ventilatoren.com, im Folgenden MAICO genannt, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit MAICO hinsichtlich der in deren Online-Shop dargestellten Waren abschließt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Hiermit wird der Einbeziehung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss 

  1. Die Bestellung des Kunden über den Online-Shop stellt ein Angebot an www.shop.maico-ventilatoren.com zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das MAICO innerhalb von fünf Tagen annehmen kann. Ein Kaufvertrag kommt
  • mit der Lieferung der bestellten Ware, wobei der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist oder
  • durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail), wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist zustande.
  1. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt MAICO das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  2. Bei Auswahl des Kunden einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt - unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde an MAICO mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt MAICO hiermit noch nicht die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

    4. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von MAICO wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von MAICO gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine weitere Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt seitens MAICO nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop von MAICO eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der MAICO-Website archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

    5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

    6. Die Abwicklung der Bestellung und die Kontaktaufnahme finden üblicherweise per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde muss dafür sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse zutreffend ist; er muss unter dieser Adresse die MAICO versandten E-Mails empfangen können. 

§ 3 Gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB - Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher hat der Kunde das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde gegenüber MAICO mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH
Steinbeisstraße 20, 78056 Villingen-Schwenningen
Telefax: 0 77 20 / 6 94 - 2 63
E-Mail - bestellung@maico.de 
Folgen des Widerrufs 
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, werden ihm alle Zahlungen, die MAICO von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dadurch dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von MAICO angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei MAICO eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet MAICO dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. MAICO kann die Rückzahlung verweigern, bis MAICO die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er MAICO über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an MAICO zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. 
Freiwillige zeitliche Erweiterung des Widerrufsrechts 
Zusätzlich zu den vorgenannten gesetzlichen Rechten gewährt MAICO dem Kunden, der Verbraucher ist, folgende zeitliche Erweiterung des Widerrufsrechts: Die Widerrufsfrist beträgt dreißig Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Übrigen verbleibt es bei allen, in diesem § 3 des Vertrags genannten Regelungen. 

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten 

  1. Die im Onlineshop genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten. Für Geschäftskunden mit Login sind die genannten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen und gelten zzgl. Versandkosten. MAICO berechnet für Lieferungen per Paketversand innerhalb Deutschlands eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Ab einem Wert von 30,00 EUR sind Lieferungen per Paketversand innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Für alle Speditionslieferungen stellt MAICO eine Versandkostenpauschale in Höhe von 28,70 EUR inkl. Umsatzsteuer, unabhängig vom Warenwert in Rechnung. Beim einem Abschluss eines Abonnements versendet MAICO sowohl die Erst- als auch alle Folgelieferungen versandkostenfrei. 
  2. Die Zahlungsmöglichkeiten des Kunden werden im Online-Shop wie folgt dargestellt: 
  • PayPal
  • Paypal - Später Bezahlen
  • SEPA-Lastschrift 
  • Debit- oder Kreditkarte (Mastercard und VISA)
  • Paypal - Abonnieren (nur bei ausgewählten Produkten)
  1. Bei Zahlung über den Zahlungsdienst „PayPal“ mit einer dort angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern MAICO über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen MAICO gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt MAICO die Forderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung von MAICO führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. MAICO behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. MAICO bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für die Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

§ 5 Lieferung nach Deutschland, Selbstlieferungsvorbehalt 

  1. Über den Onlineshop sind nur Lieferungen innerhalb Deutschland, nicht aber ins Ausland möglich. 
  2. Die Lieferzeiten stehen auf den jeweiligen Produktseiten bzw. in der Bestellbestätigung. Die Lieferzeitangabe in Werktagen bezieht sich auf Lieferungen innerhalb Deutschlands und berücksichtigt keine Wochenenden und Feiertage. Bei Produkten mit Lieferzeitangabe „auf Anfrage“ erbittet MAICO eine Kontaktaufnahme des Kunden über die E-Mail Adresse ersatzteilservice@maico.de. Sofern nicht eine abweichende Lieferadresse angegeben wird, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von MAICO an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse. 
  3. Wenn das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht, weil MAICO ohne eigenes Verschulden vom Lieferanten nicht beliefert wird, ist MAICO dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Die eventuell bereits geleisteten Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  4. Soweit eine Lieferung an den Kunde nicht möglich ist, z. B. weil er nicht unter der von ihm angegebenen Adresse angetroffen wird, obwohl die Lieferung dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
  5. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.  
  6. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

§ 6 Abonnements 

  1. Bestimmte Verbrauchsgüter (z.B. Filter) kann der Kunde als Abonnement beziehen. 
  2. Der Kunde benötigt für das Abonnement ein paypal-Konto, um Produkte auf www.shop.maico-ventilatoren.com abonnieren zu können. Jede einzelne wiederkehrende Bestellung im Rahmen des Abonnements stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf eines Produkts dar. Der jeweilige Abo Kaufvertrag wird erst abgeschlossen, wenn das Produkt jeweils an den Kunden versendet wird. Vor dem Versand einer Bestellung aus dem Abonnement erhält der Kunde eine Zahlungsinformation von paypal. Bei erfolgreicher Zahlung geht dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail mit allen Produktdetails zu. Sollte ein Produkt zum geplanten Liefertermin nicht verfügbar sein, wird der Kunde in Kenntnis gesetzt. Wird das Produkt kurzfristig verfügbar, wird der Artikel nachgeliefert, ohne dass weitere Maßnahme den Kunden erforderlich sind. Verspätungen aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Abo-Produkts haben keine Auswirkung auf zukünftige Bestellungen desselben Produkts.
  3. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zur nächsterreichbaren Belieferung über sein paypal-Konto ändern oder kündigen. 

§ 7 Rechte bei Mängeln und Haftung 

  1. Bei einem Mangel der Kaufsache erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
  2. Ist eine Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die mangelhafte Sache innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ersatzsache an MAICO auf Kosten von MAICO zurückzusenden. MAICO behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Wert- sowie Schadensersatz geltend zu machen.
  3. MAICO haftet nur, wenn bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten typischerweise vorhersehbare Schäden entstehen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt (Schaden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch bei Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  4. Handelt der Kunde als Unternehmer,
  • hat MAICO die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
  1. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
  • für den Fall, dass MAICO den Mangel arglistig verschwiegen hat,
  • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für eine evtl. bestehende Verpflichtung von MAICO zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
  1. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
  2. Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten - ist jedoch nicht verpflichtet -, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und MAICO hiervon in Kenntnis zu setzen. 
Mängelanzeigen / Reklamationen / Rücksendungen sind zu richten an: 
Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH, Ersatzteilservice, Steinbeisstraße 20, 78056 Villingen-Schwenningen, Tel.: 07720/694–445 , E-Mail: ersatzteilservice@maico.de 

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt oder von MAICO unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MAICO. 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Soweit die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand D-78056 Villingen-Schwenningen vereinbart.

§ 11 Alternative Streitbeilegung

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
  2. MAICO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

30-Tage Rückgaberecht

Sicherer Zahlungsverkehr

Versandkostenfrei ab 30 €

Schneller Versand

Einstellungen Datenschutz

Unsere Zahlungsarten:

Sicherer Zahlungsverkehr

©2025 maico-ventilatoren.com
Alle Rechte vorbehalten